Im Zeitalter des Computers ist es üblich geworden, dass zwei Originale ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Partei hat dann ein beidseitig unterschriebenes "Original".
Also 2 (oder sogar mehr, wenn es nicht um eine Anstellung geht) Originale sind im Umlauf.
Um Gerichtsfälle (z.B. Verdacht auf Urkundenfälschungen oder Vertragsbruch) aus dem Weg zu gehen, ist es besser, wenn nur 1 Original - und seine "Original-Kopie" besteht. Und so geht das:
Der Arbeitgeber unterschreibt das Original und sendet es (wenn nicht zeitgleich möglich), zusammen mit einer Kopie seines unterschriebenen Originales dem Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer unterschreibt die Kopie mit seiner originalen (eigenhändigen, frischen) Unterschrift und sendet diese an den künftigen Arbeitgeber zurück (das Original mit der Orignal-Unterschrift des Arbeitgebers behält er).
Sinn und Zweck:
Im Streitfall lässt sich beweisen, dass beide Dokumente identisch sind (absolut identische Unterschrift des Arbeitgebers auf Original und Kopie) und dass der Vertrag gültig zustande gekommen ist (Original-Unterschrift des Arbeitnehmers auf der Kopie des Arbeitgebers). Nur so ist ein geschlossener (nicht nur Arbeits-) Vertrag hieb- und stichfest.
Grund: wer 2x eine Unterschrift leistet hat 2 unterschiedliche Unterschriften geschrieben - die Abweichungen mögen marginal sein (ein kleiner Schlenker da, ein Punkt etwas daneben gesetzt usw.) - aber sie sind unterschiedlich. Welcher Vertrag, bei zwei Originalen ist - im Streifall (evtl.) - der manipulierte, wenn eine Partei bestreitet, unterschrieben zu haben?
Wir sind leider in einer (pervertierten) Habe-Recht- oder Verschaukle-Jeden-Gesellschaft, in der Recht empfinden, Recht haben und Recht bekommen 3 vollkommen unterschiedliche, ja sogar sich diametral entgenstehende Qualitäten sein können.