Frage:
Wieviel Geld darf ein ALG2-Empfänger auf der hohen Kante haben?
Musiclover
2006-07-05 09:39:47 UTC
Wieviel Geld darf ein ALG2-Empfänger auf der hohen Kante haben?
Sechs antworten:
selek F
2006-07-05 10:39:02 UTC
Vermögens-Grundfreibetrag

Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 200,- € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 4.100,- € und maximal 13.000,- €. Personen, die vor dem 01. Januar 1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520,- € je vollendetem Lebensjahr eingeräumt, höchstens aber 33.800,- €. Jedem minderjährigen Kind steht ein Grundfreibetrag von 4.100,- € zu.

Jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen wird ein weiterer Freibetrag von pauschal 750,- € eingeräumt. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.



Private Altersvorsorge

Zusätzlich zu dem Vermögens-Grundfreibetrag steht jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinem Partner ein Freibetrag in Höhe von 200,- € je vollendetem Lebensjahr für die Private Altersvorsorge zu, maximal jedoch 13.000,- €. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwertung der Anlage vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist. Auch ein Rückkauf, eine Kündigung oder eine Beleihung darf nicht möglich sein. Ein Ausschluss der Verwertung vor dem 60. Lebensjahr reicht aus.



„Riester-Rente“

Einen besonderen Schutz genießt das durch das Altersvermögensgesetz geförderte Vermögen einer „Riester-Rente“. Geschützt sind neben den geförderten Beiträgen auch die daraus erzielten Erträge.

Betriebliche Altersvorsorge



Frei sind auch Betriebsrenten, wenn sie ausschließlich arbeitgeberfinanziert sind und eine Verfügung vor dem Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschlossen ist.
Nicole
2006-07-05 17:33:10 UTC
Also ich hab ALG II beantragt, da ich alleinerziehend bin.Ich habe so ca. 4500,- haben dürfen.....wobei es da glaub ich keine maßstäbe gibt und das von fall zu fall entschieden wird. so ähnlich hats sich der typ vom AA mir gegenüber ausgedrückt.......denke halt das es sa unterschiede gibt ob mit kind oder nicht,mit partner oder nicht usw......gruß nicole
Johnny Cache
2006-07-05 17:26:36 UTC
Ist nichts ganz einfach. Schau am besten mal bei den links vorbei...

Besonders knifflig sind aber so Dinge wie Fahrzeuge, da es dafür keine festen Regeln sondern nur ungefähre Maßstäbe gibt. Ein Mittelklassewagen für rund 5000€ sind mehr als schammig und mal wieder völlig von der Willkür des Sachbearbeiters abhängig. Solchen Dinge sollte man tunlichst rechtzeitig aus dem Weg gehen.
mausi76
2006-07-05 16:45:44 UTC
Irgendwie ist deine Frage gut, weil man soll ja vom ALG 2 einen Teilbetrag sparen, damit man eventuelle Neuanschaffungen ( Waschmaschine kaputt etc. ) alleine tragen kann. Nun habe ich aber gehört, dass wenn Du z.B. Erziehungsgeld ( monatlich 300 Euro - wird nicht angerechnet ) sparst und auf dem Konto lässt dieses ab dem 900 Euro Sparbetrag zu Vermögen zählt. Also solltest Du am besten gar nichts auf der Hohen Kante haben zumindestes nicht auf der Bank. Denn dann wird der Betrag ggf. genauso hoch sein oder sogar niedriger ausfallen.
holly g.
2006-07-05 16:43:44 UTC
nix, nixer, gar nix ...
?
2006-07-05 16:42:10 UTC
am besten gar nicht,lass das bloss keinen hören!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...