Es gibt einen Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf. Du kannst dir das auch nicht frei aussuchen, das entscheidet z.B. auch das Finanzamt. Ich an deiner Stelle würde einen Termin für ein Informationsgespräch beim Gewerbeamt deiner Stadt machen.
Einen Freiberuf musst du, wie hier schon gesagt, beim Finanzamt anmelden. Für ein Gewerbe brauchst du einen Gewerbeschein, denn du für 20 € bei beim Gewerbeamt einer Stadt bekommst.
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. <3>Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. <4>Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen
http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html
Kleinunternehmen
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsat 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen (§ 19 UStG Abs. 1).
Achtung: Bei diesen Grenzen handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn!
Mehr dazu hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer
Gewerbesteuer: Ein Freiberufler zahlt keine, ein Gewerbetreibender zahlt diese erst ab 24.400 € Gewinn (nicht Umsatz!)