Frage:
Anspruch auf Sonderurlaub bei Naturkatastrophen?
2006-07-02 11:39:09 UTC
Hat man einen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn man von einer Naturkatastrophe betroffen ist?

Durch einen schweren Hagelsturm würde mein Haus schwer beschädigt so das es mir nicht möglich war meiner Arbeit nachzukommen weshalb ich kurzfristig Urlaub beantragt habe. Diese Tage werden natürlich von meinem Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Meine Frage ist nun hat man auch Anspruch auf Sonderurlaub, wenn man von Naturkatastrophen betroffen ist?
Drei antworten:
Blackmoon
2006-07-02 12:16:40 UTC
IANAL. Aber, es kommt dabei erst einmal auf Deinen Arbeitsvertrag an. Steht dort etwas zu dem Thema? Ansonsten kannst Du (wie in Link1 beschrieben) versuchen über §616 BGB etwas Sonderurlaub zu bekommen. Aber vielleicht spricht Du am besten erst mal mit Deinem Chef und erläuterst ihm das Problem, vielleicht ist er ja auch zugänglich?
miro
2006-07-02 12:10:48 UTC
Hallo,



Anspruch auf Sonderurlaub hat man wenn man aus persönlichen Gründen(!), unverschuldet verhindert ist. Bei einer Naturkatastrophe ist die Allgemeinheit betroffen, folglich, leider kein Sonderurlaub. Gründe wären Tod eines nahen Verwandten, Krankheit eines nahen Verwnadten, Heirat oder Umzug.
edenforum
2006-07-02 12:06:40 UTC
Ein Anspruch kann bestehen, je nachdem wo Du wohnst, aber Sonderurlaub heisst eben unbezahlter Urlaub. Bezahlten Urlaub gibt es nicht. Das wäre dann auch für die betroffenen Unternehmen nicht tragbar, weil nicht finanzierbar.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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