Frage:
außerfristgerechte Kündigung meinerseits so in Ordnung?
Volker Lindner
2011-08-12 09:52:04 UTC
Hallo,

für das bessere Verständnis kurz eine kleine Einleitung worum es geht.

also, ich möchte mich beruflich weiter nach vorne bringen. Daher habe ich mir auf eine interessante Stelle beworben- hatte das Glück auch zu einem Vorstellungsgesprächs eingeladen zu werden,
Hierzu die 1.Frage:
der Abteilungsleiter rief mich heute a´n und teilte mir mit das ich den Job bekommen kann- allerdings muss nur noch der Betriebsrat und zu Schluß auch noch der Boss zustimmen. Der AL meinte das es zu 98% klar geht. ABER muss nicht VORHER der Betriebsrat bzw. das Budget schon vorhanden sein bevor man eine Stelle ausschreibt.
Die Dame der Personalabteilung meinte zwar zu mir das ich mir keine Sorgen machen muss wegen der Zustimmung des Betriebsrats-----ich bin aber eher jemand der zu 100% sicher ist......was meint ihr dazu? Habe auch schon ein schriftliches Angebot wegen des Lohns etc bekommen-dürfte ja eigentlich ein gutes Zeichen sein das es mit dem neuen Job klappt--oder?
nun zu Frage2:
Der Abteilungsleiter hatte gesagt das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber anfragen soll ob sie mich vor Ablauf der Kündigungsfrist rauslassen würden.
Ich hätte eigentlich 4 Wochen Kündigungsfrist--soll aber schon am 01.09.11 bei der neuen Stelle beginnen......
Ich fragte also an--klar begeistert waren die nicht---nur zum Ende hin haben sie mir eine "außerfristgerechte Kündigung" angeboten.Soll dies reinschreiben....zum 31.08.11...und sie würden zustimmen
Ich finde aber im Inet nichts über so eine Kündigungsform!
Hatte eigebtlich vor am kommenden Mittwoch, wenn ich das OK der neuen Firma bekommen würde die Kündigung persönlich vorbei bringen!!
Daher meine Frage...wer hat sowas auch schonmal gehabt, gehört oder kann mir Ratschläge oder Tipps geben.
Eigentlich finde ich die Maßnahme meiner jetzigen Firma schon sehr fair oder????
Vier antworten:
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2011-08-12 10:09:17 UTC
Die "außerfristgerechte Kündigung" ist mit einem Aufhebungsvertrag gleichzusetzen. Du kannst das unbesorgt machen.

Das schriftliche Angebot ist eine einseitige Willenserklärung der Firma, die du durch Erklärung, die Stelle anzutreten, annimmst. Schon ist ein Arbeitsvertrag entstanden. Die Zustimmung des BR ist nach dem BVG erforderlich, eine Ablehnung wird aber nur erfolgen, wenn ganz besondere Gründe vorliegen sollten.

Ich würde den Vertrag machen.
?
2011-08-12 17:08:53 UTC
Also

zuerst einmal hat der BR(Betriebsrat) ein unbedingtes Mitspracherecht bei Neueinstellung en.

So etwas wird auf den angesetzten B.R.Sitzungen abgesprochen.Weshalb und wie lange die neue Kraft in welchem Umfang und Arbeitsbereich eingestellt wird!

Die Kündigungszeit solltest Du möglichst einhalten,es sei denn ,Du hast den neuen Arbeitsvertrag

SCHRIFTLICH!!!!!!!!!!

Alles andere ist Murks. Wenn Dir eine Vorzimmerdame sagt ,Du brauchst Dir deswegen keine Sorgen machen,hättest Du auch den nächsten Zugschaffner fragen können.

Überlege bitte genau ,was Du jetzt machst ,sonst hast Du gar nichts.

Denke auch an das Vorstellungsgespräch beim Betriebsarzt!

Lasse Dir alles schriftlich geben!

Ich bin selber im Betriebsrat.

Woher weißt Du denn ,ob in der neuen Firma alles nach deinen Wünschen und Vorstellungen läuft?

Check das bitte VORHER genau ab.

Trotzdem Viel Erfolg

Santana
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2011-08-12 16:54:31 UTC
wuerde sagen ja
Sternchen
2011-08-12 16:59:42 UTC
98 % sind nicht 100 %. So ganz astrein klingt das nicht, was Du schreibst.

Erst wenn ich den Vertrag in der Hand hätte, würde ich handeln.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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