Frage:
Gewerbe anmelden bei freiberuflicher Studententätigkeit?
Betti
2008-07-15 12:17:27 UTC
Hallo, ich wusste nicht, wie ich diese Frage sonst formulieren sollte.

Es geht darum, dass ich vor allen Dingen in den Ferien bzw. während des Studiums ein wenig nebenher verdienen möchte, wegen der Finanzierung.
Und zwar habe ich schon genauere Vorstellungen davon. Da ich im Bereich Design studiere, möchte ich auch praktische Erfahrungen sammeln und könnte somit 2 Fliegen mit einer klappe schlagen.

Das Problem ist, dass es im Grunde genommen freiberufliche Dienstleistungen sind. Da ich mich aber während des Studiums nicht selbstständig machen möchte, aber Leistungen doch irgendwie abrechnen muss, muss es doch eine andere Lösung geben.

Das Gleiche gilt z.b. für die Werbung dieser Dienstleistungen mittels homepage. Normalerweise muss man doch im disclaimer oder Impressum angeben, wer der Verantwortliche ist, und wo der Gerichtsstand ist. Muss ich also wirklich so schweres Geschütz aufbringen, wenn ich nebenher etwas verdienen will. Diese ganze Bürokratie macht mich noch irre...
Drei antworten:
Jürgen NRW
2008-07-15 12:48:11 UTC
So wie du dir das vorstellst wird es wohl nicht gehen. Entweder machst du irgendeinen Job nebenbei oder du machst dich Selbständig. Dann natürlich so wie es sein muss. Kannst dir dann ja die Teit selber einteilen und wenn der Laden richtig laufen sollte, ja dann stellst du eben Aushilfen ein.
gummibärchen
2008-07-16 00:59:44 UTC
> Das Problem ist, dass es im Grunde genommen

> freiberufliche Dienstleistungen sind.



Damit entfällt die Gewerbeanmeldung. Freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Beim Finanzamt wirst du aber die Aufnahme deiner Tätigkeit anzeigen müssen.



> Impressum angeben, wer der Verantwortliche ist



Ja, auch die Umsatzsteuer ID oder der Hinweis, dass man auf Grund der Kleingewerberegelung nach § 19 UstG keine USt ausweist.



> Muss ich also wirklich so schweres Geschütz aufbringen,

> wenn ich nebenher etwas verdienen will.



Leider!
rebel_leader
2008-07-15 18:24:15 UTC
Hallo Betti,



ich verstehe nicht ganz deine Einstellung. ;-)

So schlimm ist das gar nicht. Erstmal:

Ein Impressum musst du leider aufgrund der unentspannten deutschen Rechtsprechung theoretisch fast auf jeder Webseite anbringen, also auch auf privaten Blogs und so! Und den Gerichtsstand musst du nur dann angeben, wenn du eben im Handelsregister registriert bist, aber dann weißt du ja wo.



Das Problem mit der Anmeldung etc. ist ja nicht so sehr die Bürokratie, als vielmehr die Kosten (Anmeldegebühren, Zeit) und vor allem die zu bezahlenden Steuern! ;-)



Es kommt natürlich drauf an, was du verdienst, es gibt da Freigrenzen pro Monat und auf's Jahr gerechnet. Steuern werden erst ab einem Einkommen über 7.664 Euro pro Jahr fällig. (Grundfreibetrag) Und bis 400 € Verdienst pro Monat kannst du sogar noch BAföG beziehen, wenn du nur zeitweise so viel verdienst. Alles unter 400 € / Monat ist auch steuerfrei. Wichtig: Ab 7.664 Euro / Jahr fällt dafür auch das Kindergeld weg! (Siehe Link in der Quelle)



Um das Thema "Steuern abführen" kommt man leider nicht drumherum. (Außer es verlangt keine eine Rechnung und du stellst keine aus und führst dementsprechend kein Geld ab etc., aber von "Schwarzarbeit" würde ich stark abraten.)

Aber vielleicht kommst du ja auch nicht über die 400 € ? :)



Zum Thema Gewerbeanmeldung (ich weiß jetzt nicht ob du das machen willst?) kann ich dir nur empfehlen, dir mal die verschiedenen Kaufmannsarten anzuschauen, s. Quelle. Du fällst wahrscheinlich eher in die Kategorie "Kleingewerbetreibender".



Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an mich wenden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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