Frage:
Wer hat recht? Mein Sohn ist ja nun schon fast ein Jahr Meister in der KFZ Branche..s.D.?
Jan
2013-04-10 13:06:07 UTC
Er ist jetzt 24 Jahre alt und will studieren obwohl er kein Abi hat. Er kann jetzt Fahrzeugtechnik studieren, muss aber einen Eignungstest machen. Manche sagen, dass der Eignungstest mehrere Wochen dauert andere meinen, nur einen oder höchstens zwei Tage. Was ist nun richtig? Kennt sich da wer aus?
Fünf antworten:
Susanne
2013-04-10 13:25:02 UTC
Mein Neffe hat den Realschulabschluss und könnte damit nach 3 Berufsjahren an der Fachhochschule Buxtehude studieren.( ohne Abi)



Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und auch jede Hochschule macht es anders. Dehalb müsstes du dich schon direkt bei der Hochschule informieren









Baden-

Württemberg

1.1 a) Hochschulen

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, § 59 Abs. 1 LHG BW vom

01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz zur Verbesserung

des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung

vom 15. Juli 2010 (GBl. S. 422)

- offener Hochschulzugang -

für * Meister* !!!!!!!!! und Absolventen gleichwertiger be-

ruflicher Fortbildungen

b) Hochschulen

§ 59 Abs. 2 LHG BW

- Eignungsprüfung -

für beruflich Qualifizierte* ohne Meisterprüfung* !!!!!!!!!!!!!!! oder

gleichwertige berufliche Fortbildung für den Zugang zu einem der Berufsaus-

bildung und entsprechender Berufserfahrung fachlich entsprechenden



Normalerweise müsste dein Sohn ohne Eignungsprüfung genommen werden.

Aber sonst dauert er gewöhnlich nur 1 oder 2 Tage.







Hier ein guter Link für dich zum Nachlesen:



http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_07_00-Synopse-Hochschulzugang-berufl-Qualifizierter.pdf
Mii🐼
2013-04-10 20:08:27 UTC
Mein letzter Stand ist jetzt eigentlich, dass man neuerdings kein Abi mehr braucht, wenn man Meister oder Techniker ist.



Das liegt dann direkt an der Hochschule wo er sich bewirbt.

Bei der HS21 in Buxtehude bräuchte er keinen Einstellungstext machen.



>



Meine Antwort wurde wieder hergestellt und muss nicht noch einmal gemeldet werden !!!



Der Melder kann sich DAS ersparen!!!!!!
anonymous
2013-04-11 07:01:55 UTC
Die Sache ist nicht ganz einfach und was bisher geschrieben wurde auch nur Halbwissen! Also, jedes Bundesland regelt die Zulassungsvoraussetzungen in der jeweiligen Hochschulordnung. Dort sind auch jene Qualifikationen genannt, welche zu einem Studium benötigt werden. Beispiel Thüringen: Hier regelt das Thüringer Hochschulgesetz in den §§ 60-63 die Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Zum einen die allgemeinen Qualifikation, zum anderen auch die besonderen Qualifikationen, auch für qualifizierte Berufstätige. Grundsätzlich berechtigt der Meister in diesem Fall zum Studium, an jedem Fach. Darüber hinaus wird aber auch auf die jeweilige Prüfungsordnung verwiesen, die ggf. einen Ausschluss festlegen kann.



Was heißt das jetzt? Dein Sohn muss als erstes die Uni seiner Wahl suchen, anschließend sein gewünschtes Studienfach und dann die dazugehörige Prüfungsordnung. Dort sucht er den Punkt "Zulassungsvoraussetzungen". Ist dort nichts genauer geregelt, gilt das jeweilige Landeshochschulgesetz. Weitere Informationen erteilt auch das Studierendenservicecenter, oder Studiensekretariat.



Der Meister wird aber meines Wissens allgemeinen Fachhochschulreife gleichgesetzt und berechtigt damit auch zu Immatrikulation an einer ganz normalen Universität, in jedem Fach, sofern das Fach das nicht ausschließt. Wichtig ist sich an JEDER Uni zu informieren und nachzufragen. JEDE Uni kann das für sich anders bestimmen!
Makatinus
2013-04-10 20:49:07 UTC
Informiert Euch bei den offiziellen Stellen,

aber nicht hier.

Hier gibt es zu viel gefährliches Halbwissen.
Lannus
2013-04-10 21:34:40 UTC
Um zu studieren braucht man nur die Fachhochschulreife, was gleichbedeutend ist 12 Jahre zur Schule und die Fachoberschule mit Abschluss besucht zu haben. Ein Abi ist für diesen Beruf nicht notwendig.

Ein Eignungstest ist recht kurz und wird meistens an einem Tag erledigt, denn es wird die geistige Umsetzung getestet und als Meister wird man schon die Voraussetzung haben.

Es werden einige Aufgaben gestellt und es findet ein psychologisches Gespräch statt.

Da dein Sohn recht jung ist, bräuchte er eigentlich als Meister nur das 12. Schuljahr absolvieren, das 11. Schuljahr überspringen, um dann ohne Widerstand der Schulbehörden studieren zu können.

Denn das 11. Schuljahr besteht aus 3 Tage Praktikum und 2 Tage Unterricht., darum das 11. Jahr überspringen. Ob der Abschluss top oder gerade so eben ist, das spielt fürs Studium keine Rolle.

Die Meisterschule müßte bei Weitem das 11. Schuljahr ersetzen können.

Erkundige dich mal nach den Sonderregelungen für Studiengänge.



Nachtrag:

Ich hätte meine Antwort etwas differnzierter abgeben sollen, aber da jedes Bundesland und deren Studienplätze andere Voraussetzungen haben, wäre eine ausführliche Antwort zu umfangreich.

Die beste Lösung ist wirklich sich vor Ort zu erkundigen, ob persönlich oder telefonisch. Auch werden per Internet viele Informationen auf den entsprechenden Seiten bekannt gegeben.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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