Frage:
Sollte ich mich als Fitnesstrainer freiberuflich melden mit Steuernummer und dem Schnickschnack?
2008-01-06 07:23:55 UTC
Hallo zusammen, ich bin Fitnesstrainer neben meinem Medizinstudium und verdiene 360 Euro (A) bei einem Studium. Bei einem anderem soll ich nun anfangen und werde wohl das gleiche verdienen (B). Nun wird der Job A als 400 Eurojob abgerechnet. Das Studio B will am liebsten nur Freiberufler. Ist das ein Nachteil für mich und lohnt sich das? Ist wichtig für mich, da der Stundenlohn in diesem Studium B sehr gut ist.
Und wenn ich Freiberufler bin, wieviel Steuern würden dann anfallen? Für ein Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich mit den Steuersachen gar nicht bescheid weiß.
Vier antworten:
Lucius T Fowler
2008-01-06 07:40:37 UTC
Ich war während meines Studiums mal als Freiberufler gemeldet (Promotion&Marketing), und das war kein Problem. Nachdem die Aktion vorüber war (ging über ein halbes Jahr), habe ich die Sache wieder abgemeldet. Im Jahr darauf musste ich halt eine Steuererklärung ausfüllen, aber ich musste nichts nachversteuern. Wichtig ist nur, dass Du Dich keinesfalls dazu beschwatzen lässt, ein Gewerbe anzumelden, sondern darauf bestehst, dass Du Freiberufler bist. Und erkundige Dich nach jemandem, der Dir bei den Steuersachen helfen kann. Muss ja kein hauptberuflicher Steuerberater sein, sag ich mal. Seit meiner Studienzeit sind viele Jahre vergangen, und das Steuerrecht ändert sich ja quasi minütlich.
MeisterM
2008-01-06 15:57:37 UTC
Ich war auch mal als Freiberufler unterwegs und auch mal als Selbstständiger.

Das mit den Steuern ist kein Problem, bei den Einkünften. Du musst eben am Ende des Jahres eine Einnahmen-Ausgabenrechnung machen, und dann den Gewinn versteuern. Allerdings wird das bei dem Einkommen weit unter die Versteuerungsgrenze fallen, da werden also keine Steuern fällig werden, solange du keine weiteren Einnahmen hast.

Wichtig ist, dass du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen angibst.

Was eine Gewerbeanmeldung angeht, die kostet nur ein paar Gebühren und das wars. Kommt auf die Gemeinde an, in der du wohnst, wie das dort geregelt ist. Normalerweise ist eine selbstständige Tätigkeit als Fitnesstrainer ein Gewerbe, man muss also auch ein Gewerbe anmelden! "Freiberufliche" Tätigkeit im unterrichtenden Bereich ist nur auf höherqualifizierte Berufe bezogen, wie also Lehrer oder Nachhilfelehrer oder sowas. Ich kenne das, weil ich selbst mal als freiberuflicher Lehrer/Dozent tätig war, und ein anderes Mal ein Gewerbe als Tanzlehrer angemeldet habe, da hat man mir das so erklärt. Die Grenze besteht jedenfalls hier in meiner Stadt darin, dass eine freiberufliche Tätigkeit normalerweise ein Studium als Ausbildung zur Grundlage hat.

Aber die Gewerbeanmeldung zieht außer den Gebühren (rund 15 Euro) nicht weiter nach sich, da du als Kleinstunternehmer geführt werden wirst. Mit Pech meldet sich dann höchstens die IHK und will ein paar Euronen Jahresbeitrag.



Meine Empfehlung wäre: Solange der Unterschied nicht zu gravierend ist, würde den 400€-Job nehmen. Da bist du nämlich auch noch bei dem Betrieb mitversichert! Außerdem hast du nicht den ganzen Papierkram.
schlawiner1985
2008-01-06 15:44:56 UTC
Schlecht, ein BWL Studium lohnt sich immer ;-)



§ 18 (1) S.1 EStG:

Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind

Nr. 1: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.



Dein Trainerberuf wäre demnach ein Katalogberuf gem. § 18 (1) S. 2 EStG, da du unterrichtend tätig wärst.



[[Gem. § 3 Nr. 26 sind Einnahmen aus NEBENBERUFLICHEN Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder [...] bis 2.100 € (1.848 €) steuerfrei.]]



Die Vorteile, in § 18 zu fallen sind:

- keine Gewerbesteuer

- du musst nich bilanzieren



Geh am besten zu einem Steuerberater und lass dich über Selbständigkeit, Gewerbe und dergleich gut aufklären.



Du solltest auch nachgucken, ob du dann USt ausweisen darfst/musst oder nicht. Wollt jetzt nicht extra nachschauen.
esotour
2008-01-06 16:00:34 UTC
lieber nicht

es ist zu wenig mach schwarz


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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